Unsere Praxis ist von den Krankenkassen ermächtigt, das sogenannte Zweitmeinungsverfahren für Schulteroperationen sowie für die Implantation von künstlichen Kniegelenken durchzuführen. Patient*innen können sich also nochmals beraten lassen, ob eine Operation tatsächlich dringend erforderlich ist.
Unsere Praxis hat die Weiterbildungsbefugnis für Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.