Aktuelle Beiträge

aus der Gemeinschaftspraxis für Orthopädie und Rehabilitationsmedizin

Zweitmeinungsverfahren von Kassen zugelassen

Unsere Praxis ist von den Krankenkassen ermächtigt, das sogenannte Zweitmeinungsverfahren für Schulteroperationen sowie für die Implantation von künstlichen Kniegelenken durchzuführen. Patient*innen können sich also nochmals beraten lassen, ob eine Operation tatsächlich dringend erforderlich ist.

Unsere Praxis hat die Weiterbildungsbefugnis für Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Zurück